Dampfverteiler

DK Druckbehälter werden ausgelegt, gefertigt und geprüft nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG und den Regeln der AD Merkblättern. Druckbehälter der Kat. I, II, III, IV werden mit einem CE – Kennzeichen versehen.

Druckbehälter, die nicht den Kat I – IV entsprechen, werden nach guter Ingenieurspraxis gebaut und mit einer Herstellererklärung ausgerüstet.

 

Ausführung:

  • Material Stahl oder Edelstahl
  • Isolierung Steinwolle, Mantel Alu Stucco, verzinkt oder Edelstahl
  • Absperrventile
  • Entwässerungsgruppe
  • Manometerset
  • Füße aus Stahl grundiert, verzinkt oder Edelstahl